Rettungswege unbedingt freihalten

Leider sind die allermeisten Feuerwehrautos große LKW mit ebenso großen Wendekreisen und unübersichtlichen Abmessungen. Dazu kommen noch Anbauteile wie die Schlauchhaspeln am Heck oder der Drehleiterkorb, der gut 150cm nach vorn überragt.

Wir sind immer darauf angewiesen, dass Rettungswege und Strassenzüge auch für unsere großen LKW passierbar sind. Nicht zuletzt dafür hat der Gesetzgeber bei Parkflächen eine Mindestdurchfahrbreite vorgeschrieben, die leider immer wieder gern vergessen wird.

Bitte helfen Sie uns dabei anderen zu helfen – parken Sie ihre Autos nur in gekennzeichneten Parkflächen und nur so, dass für uns eine Mindestdurchfahrbreite von 3m bleibt. Dankesehr!

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Behinderung ist eine Ordnungswidrigkeit

Wenn sich ein Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn nähert, muss diesem sofort freie Bahn geschaffen werden.

Das vorsichtige hineintasten bei einem sich nähernden Einsatzfahrzeug in eine Kreuzung trotz roter Ampel gehört ausdrücklich zu den erlaubten Manövern.

Nicht erlaubt hingegen ist es, wenn sich Fahrzeugführer an ein Sonderfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn „anhängen“!

Richtiges Verhalten

  • Freie Fahrt für Sonderfahrzeuge

    ob aktiv durch „rechts ran“ fahren oder passiv durch umsichtiges parken – einem Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn ist stets freie Bahn zu schaffen

  • Mindestdurchfahrtsbreite beachten

    Feuerwehr- & Rettungsfahrzeuge sind breit! Sie brauchen 3m Mindestdurchfahrtsbreite. Bitte achten Sie beim parken darauf – auch wenn Sie „nur mal kurz“ irgendwas holen oder wegbringen müssen.

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